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   BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20   

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https://dejure.org/2021,23557
BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20 (https://dejure.org/2021,23557)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.2021 - 1 BvR 145/20 (https://dejure.org/2021,23557)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 1 BvR 145/20 (https://dejure.org/2021,23557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 5 JAGV ND
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen erheblichen Parteivortrags in einer prüfungsrechtlichen Sache - hier: Beeinträchtigung des Anspruchs auf Chancengleichheit durch Offenlegung einer ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen erheblichen Parteivortrags in einer prüfungsrechtlichen Sache - hier: Beeinträchtigung des Anspruchs auf Chancengleichheit durch Offenlegung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen erheblichen Parteivortrags in einer prüfungsrechtlichen Sache - hier: Beeinträchtigung des Anspruchs auf Chancengleichheit durch Offenlegung einer ...

  • rechtsportal.de

    Übergehen erheblichen Parteivortrags in einer prüfungsrechtlichen Sache

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen erheblichen Parteivortrags in einer prüfungsrechtlichen Sache - hier: Beeinträchtigung des Anspruchs auf Chancengleichheit durch Offenlegung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2957
  • NVwZ-RR 2021, 921
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 2 LA 313/19

    Anonymität; juristische Staatsprüfung; Klausur; Mantelbogen; Prüfer; Prüfling;

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. September 2019 - 2 LA 313/19 - verletzt den Beschwerdeführer in Artikel 103 Absatz 1 GG.

    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2019 - 2 LA 313/19 - wird damit gegenstandslos.

    Es ist festzustellen, dass der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. September 2019 - 2 LA 313/19 - den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.

    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2019 - 2 LA 313/19 - wird damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit, der das Prüfungsrecht beherrscht (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 79, 212 ), müssen für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Ausgehend davon haben einzelne Prüflinge, deren Fähigkeit zur Darstellung ihres vorhandenen Leistungsvermögens beeinträchtigt ist, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Anspruch auf Änderung der einheitlichen äußeren Prüfungsbedingungen, um ihnen die gleichen Chancen zur Erfüllung der abgeprüften Leistungsanforderungen zu eröffnen (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 - BVerwGE 152, 330).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör das entscheidende Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 86, 133 , stRspr).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    cc) Eine Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, Rn. 13 ff.) ist nicht erfolgt.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 , stRspr).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit, der das Prüfungsrecht beherrscht (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 79, 212 ), müssen für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit stützt sich auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit, der das Prüfungsrecht beherrscht (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 79, 212 ), müssen für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 , stRspr).
  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • BGH, 15.06.2021 - XI ZR 435/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 28. Juli 2020 (XI ZR 288/19, BGHZ 226, 310) sowie seine Beschlüsse vom 26. Mai 2020 (XI ZR 262/19, juris, das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 145/20 - nicht zur Entscheidung angenommen); vom 30. Juni 2020 (XI ZR 132/19, juris; XI ZR 365/19, juris, das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 2183/20 - nicht zur Entscheidung angenommen; XI ZR 571/19, juris, das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 2172/20 - nicht zur Entscheidung angenommen); vom 21. Juli 2020 (XI ZR 387/19, juris) und vom 25. August 2020 (XI ZR 93/20, juris, das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 2478/20 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • OVG Hamburg, 29.09.2022 - 5 Bf 75/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrechtsstreit; rechtliches Gehör und

    Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen im Regelfall auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. hierzu und zu Nachstehendem: BVerfG, Beschl. v. 1.7.2021, 1 BvR 145/20, NVwZ-RR 2021, 921, juris Rn. 14; Beschl. v. 14.8.2013, 1 BvR 3157/11, FamRZ 2013, 1953, juris Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 28.7.2021, 4 BN 26.21, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 607/20

    Rechtliches Gehör; Übergehen von Vorbringen; Beruhen

    Es ist deshalb ausgeschlossen, dass das Verwaltungsgericht bei dessen ausdrücklicher Würdigung zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Juli 2021 - 1 BvR 145/20 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2021 - 4 LA 171/21

    Asylprozess, Anwesenheitsinteresse; Erscheinen, persönliches; rechtliches Gehör;

    Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 1.7.2021 - 1 BvR 145/20 -, juris Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 28.7.2021 - 4 BN 26.21 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 7 CE 23.1585

    Nachteilsausgleich bei chronischer Überbelastung der Hand und abweichender

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Prüflinge hieraus einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf gleiche Prüfungschancen haben (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 1 BvR 145/20 - NVwZ-RR 2021, 921 Rn. 20 m.w.N.).
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